Seminar-Details
Strafrechtliche und außerstrafrechtliche Folgen einer Steuer- oder Wirtschaftsstraftat
- Beraterstrategien zur Abwehr und zur Schadensbegrenzung -Die Beratung in einem Steuer- oder Wirtschaftsstrafverfahren darf nicht nur auf die steuerlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen – also unmittelbaren finanziellen – Folgen ausgerichtet sein. Vielmehr muss der Mandant wissen, welche für ihn – teilweise zunächst nicht bemerkbaren – Unterschiede die einzelnen Verfahrensabschlüsse aufweisen.
Ansonsten kann es später böses Erwachen geben: Der Strafbefehl ähnelt nur der Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße, stellt aber eine förmliche Vorstrafe dar. Nicht alle Verurteilungen sind für den Betroffenen später offenbarungspflichtig. Eintragungen in das Gewerbezentralregister oder in die neuen Korruptionsregister können massiven Schaden verursachen. Die Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren kann durch – nur bestimmte! – Verurteilungen ebenso blockiert werden wie die Bestellung zum Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft. Nicht nur im Steuerrecht, sondern ebenso im Zivil- und Sozialversicherungsrecht dient das Strafrecht mehr und mehr als Einfallstor für die persönliche Haftung der Handelnden.
Der Steuerberater fungiert in derartigen Konstellationen zumindest zu Beginn oftmals als einziger Berater. Das Seminar soll ihm einen Überblick geben und Problembewusstsein wecken hinsichtlich der verschiedenen strafrechtlichen Abschlussmöglichkeiten. Diese finden im Normalfall ohne eine ausreichende, rechtstaatliche Kontrolle durch ein Gericht statt. Sie werden in der Praxis zunehmend nur noch von der jeweiligen Behörde festgesetzt oder aber mit ihr mehr oder weniger „ausgehandelt“.
Dem Berater werden daher Strategien zur Verfolgung von Verfahrensabschlüssen aufgezeigt, die den Mandanten möglichst wenig belasten und die aufgezeigten „Spätfolgen“ möglichst vermeiden oder zumindest begrenzen.
Kosten: 90,- Euro
Termine:
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Beurteilung: 1.47
Die Beurteilung des Seminars ergibt sich aus allen abgegebenen Bewertungen der Teilnehmer der bisher statt gefundenen Termine. Bewertet wurde nach Schulnotensystem von 1 bis 6 (sehr gut bis sehr schlecht).
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